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  • · Fachbeitrag · Leistungsphase 7

    Das günstigste Angebot darf zehn Prozentunter dem zweitgünstigsten liegen

    | Wenn das preisgünstigste Angebot zehn Prozent unter dem zweitgünstigsten liegt, darf man es noch bedenkenlos zur Vergabe empfehlen, wenn die Preise angemessen sind. Das hat das OLG Brandenburg festgestellt. |

     

    Vier Wertungsregeln

    Das OLG Brandenburg hat in dem Rechtsstreit zu einer VOB/A-Vergabe vier Wertungsregeln aufgestellt (Beschluss vom 19.10.2010; Az: Verg W 13/10; Abruf-Nr. 112542):

     

    • 1.Die Angemessenheitsbeurteilung von Angebotspreisen muss sich auf den Gesamtangebotspreis beziehen.