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  • · Fachbeitrag · Versicherung

    Vermögensschadenhaftpflicht: Für welches Planungsbüro lohnt sich eine D&O-Versicherung?

    von RA Franz M. Held, Mitglied der Geschäftsleitung VOV GmbH, Köln

    | Architekten und Ingenieure müssen eine Betriebshaftpflichtversicherung haben. Die meisten von Ihnen werden zusätzlich über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Brauchen Sie dann auch noch eine Vermögensschadenhaftpflicht in Form einer Directors & Officers Versicherung? Entscheiden Sie selbst. |

    Gängige Versicherungen decken nicht alle Risiken ab

    Die D&O-Versicherung wurde entwickelt, weil die oben genannten Versicherungen nicht alle Risiken abdecken, denen sich Führungskräfte in Unternehmen (auch in Planungsbüros) ausgesetzt sehen. Das gilt selbst dann, wenn Sie Ihr Büro in einer haftungsbeschränkten Rechtsform führen, etwa als GmbH. Denn unabhängig von der Haftung der GmbH können Fälle auftreten, in denen Sie als Gesellschafter oder Geschäftsführer unbegrenzt persönlich haften.

    Typische D&O-relevante Haftungsfälle in Planungsbüros

    Sicherlich wollen Sie wissen, welche Fälle es denn konkret sind, in denen die oben genannten Versicherungen nicht leisten und Ihre persönliche Haftungsinanspruchnahme droht. Es gibt unterschiedliche Szenarien.