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  • 13.01.2017 · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Fahrtkosten: Objektüberwacher und Bauleiter haben keine erste Tätigkeitsstätte

    | Sucht ein Mitarbeiter, der in der Objektüberwachung tätig ist, Ihr Architektur- bzw. Ingenieurbüro nur an einem von fünf Arbeitstagen auf, kann er die Fahrtkosten nach Reisekostengrundsätzen als Werbungskosten absetzen. Das hat das Finanzgericht (FG) Nürnberg entschieden. Das Urteil ermöglicht es Ihren Bauleitern, viel höhere Werbungskosten geltend zu machen, wenn sie mit dem privaten Pkw fahren. Nutzen sie einen Betriebs-Pkw, verringert sich der lohnsteuerliche geldwerte Vorteil. |