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  • · Fachbeitrag · Unternehmensführung

    Umsatzsteuer bei gekündigtem Vertrag: Finanzamt gibt klein bei

    | PBP hatte mehrmals darüber berichtet, dass das Finanzamt eine neue Einnahmequelle entdeckt hat: Die Umsatzsteuer bei vorzeitig gekündigten Planungsverträgen. Umsatzsteuersonderprüfer vertreten den Standpunkt, dass Sie auch auf das Honorar für die nicht mehr erbrachten Leistungen Umsatzsteuer abführen müssen. Zuvor war gängige Meinung, dass es sich dabei um nicht umsatzsteuerbaren Schadenersatz handelt. Ein PBP-Leser hat sich gegen diese neue Praxis jetzt erfolgreich gewehrt. |

     

    Nachdem sich das Finanzamt in der Sache lange unnachgiebig gezeigt hatte, wollte der Leser sein Recht vor dem Finanzgericht durchsetzen. Das Verfahren hatte auch schon ein Aktenzeichen. Urplötzlich ruderte das Amt dann doch zurück und teilte dem Leser mit, dass seinem Klagebegehren entsprochen werde. Für den Leser ist das ein Pyrrhus-Sieg. Denn bis er zu seinem Recht kam, hatte er hohen Zeit- und Kostenaufwand (Steuerberater).

     

    PRAXISHINWEIS | Der Rückzug des Finanzamts ist für Planungsbüros eine suboptimale Nachricht. Weil es kein Urteil gegeben hat, ist zu befürchten, dass Finanzämter in anderen Kündigungsfällen wieder Umsatzsteuer fordern und darauf hoffen, dass das Büro einen Konflikt scheut und zahlt. Die Geschichte des PBP-Lesers lehrt aber, dass sich Widerstand lohnt. Betroffene sollten dabei die der Argumente verwenden, die PBP im untenstehenden Beitrag vorgestellt hat.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Beitrag „Abrechnung gekündigter Verträge: Fiskus will Umsatzsteuer auf gesamten Rechnungsbetrag“, PBP 4/2014, Seite 18
    Quelle: Ausgabe 08 / 2015 | Seite 2 | ID 43509058