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  • · Fachbeitrag · Steuergestaltung

    Gewinnrealisierungs-Urteil: BMF fährt wohl harte Linie und wendet das Urteil auch auf die HOAI 2013 an

    | Auf viele Planungsbüros kommen harte Zeiten zu. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nämlich angekündigt, die ungünstige Entscheidung des BFH, dass der Gewinn nicht erst bei der Stellung der Schlussrechnung realisiert ist, sondern bereits, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung entstanden ist, in der Praxis Eins zu Eins umzusetzen und die Entscheidung auf die HOAI 2013 anzuwenden. Das ist PBP vom Verband Beratender Ingenieure mitgeteilt worden. |

     

    Hintergrund | Am 14. Mai 2014 hat der BFH entschieden, dass der Gewinn eines Architektur- oder Ingenieurbüros nicht erst bei der Stellung der Schlussrechnung realisiert ist, sondern bereits, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung entstanden ist (BFH, Urteil vom 14.5.2014, Az. VII R 25/11, Abruf-Nr. 142955; PBP 12/2014, Seite 19 und PBP 2/2015, Seite 24). In der Branche wurde deshalb befürchtet, dass bei betroffenen Büros Steuernachzahlungen in existenzbedrohender Höhe anfallen. Diese Befürchtungen scheinen sich jetzt zu bewahrheiten. Die Finanzverwaltung - so die Nachricht aus dem BMF - tendiert dazu, die Entscheidung des BFH sowohl für „alte“ HOAI-Fassungen als auch für die HOAI 2013 anzuwenden. Das entsprechende Umsetzungsschreiben aus dem BMF soll im Mai veröffentlicht werden. „PBP“ wird es für Sie kommentieren, damit der „Steuerschaden“ für Ihr Büro so gering wie möglich ausfällt.

    Quelle: ID 43330530