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  • 25.07.2022 · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    Minderheits-GGf ohne echte Sperrminorität ist abhängig beschäftigt

    | Ohne echte Sperrminorität sind Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer (GGf) abhängig beschäftigt und nicht sozialversicherungsfrei. Auch das dem Minderheits-GGf eingeräumte Sonderrecht zur Geschäftsführung und die Kontrolle durch einen Aufsichtsrat ändern daran nichts, so das BSG. |