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  • 31.10.2023 · Nachricht · Rechtsformwahl

    PartGmbB für Beratende Ingenieure auch ohne Zusatz „Beratende Ingenieure“ eintragungsfähig

    | Eine im Partnerschaftsregister eingetragene, ausschließlich aus Beratenden Ingenieuren bestehende (einfache) Partnerschaftsgesellschaft kann nach gesellschaftsvertraglicher „Umwandlung“ in eine PartmbB ihren bisherigen Firmennamen „... Ingenieurbüro für Bauwesen PartG“ ohne weitere Zusätze beibehalten und nur den Rechtsformzusatz durch „PartmbB“ ersetzen. Sie muss in ihrem Firmennamen nicht die Bezeichnung „Beratende Ingenieure“ führen. Das hat das OLG Celle klargestellt. |