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  • · Fachbeitrag · Mitarbeitergewinnung

    Punkten Sie bei Bewerbern mit staatlich geförderter Umzugskostenerstattung

    | Für Planungsbüros wird es immer schwieriger, gutes Personal zu finden oder den besten Bewerber zu gewinnen. Wer im Wettbewerb seine Position verbessern möchte, muss Bewerbern etwas bieten. Das Zünglein an der Waage kann dabei eine steuer- und beitragsfreie Umzugskostenerstattung sein, um vor allem auch überregional mit der Bewerbersuche erfolgreich zu sein. Die Förderung kann dabei weit über die Erstattung der reinen Transportkosten hinausgehen. |

    Die Grundidee

    Sie kennen vermutlich schon andere Gehaltsbestandteile, die bei der Lohnsteuer und den Sozialabgaben begünstigt sind. Neben dem Klassiker?„Benzingutschein“ gibt es etwa noch die Erstattung von Reisekosten, Fortbildungen, Kindergartenbeiträgen, Gesundheitsleistungen (siehe hierzu die Sonderausgabe „Steuerfreie Arbeitgeberleistungen“ auf pbp.iww.de unter Dowenloads ? Sonderausgaben). Allen gemeinsam ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen nur geringe oder gar keine Lohnsteuer anfällt und insbesondere auch keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden.

     

    Nach dem gleichen Prinzip ist die Erstattung beruflich veranlasster Umzugskosten steuer- und abgabenfrei möglich. Der Vorteil für Ihren Bewerber liegt auf der Hand: Er muss nicht erst Geld investieren, um die Stelle in Ihrem Planungsbüro anzutreten. Zwar könnte er die Kosten alternativ in seiner späteren Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen, doch das brächte ihm nur einen Teil des Geldes in Form einer Steuererstattung zurück. Außerdem lässt die unter Umständen noch Monate auf sich warten. Die Umzugskostenerstattung wird so zum echten Mehrwert für einen Bewerber. Und Sie können die erstatteten Kosten als Personalkosten in der Gewinnermittlung steuerlich geltend machen und sich so einen großen Teil vom Fiskus wiederholen.