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  • 28.09.2021 · Nachricht · Lph 8

    Bedenkenhinweis kann auch mündlich erfolgen

    | Ausführende Unternehmen müssen eine schriftliche Meldung beim Auftraggeber einreichen, wenn sie Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung bzw. gegen die Planungsvorgaben haben. So sieht es § 4 Abs. 3 VOB/B vor. Jetzt hat das OLG Brandenburg entschieden, dass auch eine mündliche Bedenkenanmeldung wirksam sein kann. |