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  • 21.03.2024 · Nachricht · Einkommensteuer

    Überlassung von Fahrrad-Zubehör durch Sie an Mitarbeiter: OFD Frankfurt am Main benennt Steuerdetails

    | Überlassen Sie einem Mitarbeiter zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein (Elektro-)Fahrrad zur privaten Nutzung, ist dieser geldwerte Vorteil grundsätzlich nach § 3 Nr. 37 EStG steuerfrei. Doch was gilt steuerlich, wenn Sie auch Fahrradzubehör überlassen? Die Antwort auf diese Frage liefert die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt am Main. |