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  • · Fachbeitrag · Büroführung

    Kurzarbeit im Planungsbüro: Verbesserte Regelungen kennen und optimal nutzen

    | Die Corona-Pandemie trifft jetzt auch die planenden Berufe. Aufträge werden ausgesetzt oder verschoben; Projekte werden ganz gestrichen. Dadurch bleiben bei Ihnen Einnahmen aus, die Kosten laufen aber weiter. In dieser Situation haben Sie zumindest die Möglichkeit, Personalkosten zu sparen, indem Sie Kurzarbeit anmelden. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und was sich durch das Hilfspaket der Bundesregierung geändert hat. |

    Was ist Kurzarbeit?

    Bei Kurzarbeit handelt es sich um die Verkürzung der regulären, vertraglichen Arbeitszeit. Können die Arbeiten in Ihrem Büro nur noch in einem geringeren Umfang ausgeübt werden, verkürzt sich die Arbeitszeit um diesen Umfang. Im schlimmsten Fall kann die verkürzte Arbeitszeit sogar 100 Prozent betragen. Dies bezeichnet man als „Kurzarbeit Null“.

     

    • Beispiel 1

    Ein Planungsbüro mit drei Mitarbeitern bearbeitet ein Großprojekt für einen öffentlichen Auftraggeber. Es wurde eine stufenweise Beauftragung zunächst mit den Lph 1 bis 3 vereinbart. Nach Abschluss der Lph 3 erklärt der Auftraggeber, das Projekt aufgrund der aktuellen Lage auf Eis zu legen. Da auch keine anderen Projekte derzeit in Aussicht stehen, besteht keine Beschäftigungsmöglichkeit für die drei Mitarbeiter. Es soll daher Kurzarbeit Null durchgeführt werden.