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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Bei Dienstwagenauswahl auch an die Abgaben denken: Impulse für Ihr Mitarbeitergespräch

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Bruttolohnerhöhung oder Dienstwagen? Und falls Letzteres, was darf ein auch privat genutzter Dienstwagen kosten? Immer öfter werden diese Fragen in Mitarbeitergesprächen thematisiert. Und nicht jeder Mitarbeiter will sich mit einem Pkw mit einem Bruttolistenpreis von um die 30.000 Euro zufriedengeben. Er darf „gern auch etwas teurer“ sein. Dass das aber mit zusätzlichen Steuern und Sozialabgaben sowohl für Sie als auch für Ihre Mitarbeiter verbunden ist, ist den wenigsten bewusst. PBP klärt Sie über die Zusammenhänge auf. |

    Die Besteuerungsprinzipien privat genutzter Dienstwagen

    Die Grundzüge der Besteuerung eines teilweise privat genutzten Dienstwagens sind einfach. Für Privatfahrten muss ein Mitarbeiter pauschal ein Prozent des Bruttolistenpreises je Kalendermonat der Fahrzeugüberlassung als Sachbezug (= geldwerter Vorteil) versteuern und in der Sozialversicherung verbeitragen (§ 8 Abs. 2 S. 2 EStG).

     

    Ihr Mitarbeiter kann zwar auch ein Fahrtenbuch führen und hat dann lediglich die Kosten zu versteuern und zu verbeitragen, die tatsächlich auf private Fahrten entfallen sind. Doch dafür muss er das Fahrtenbuch „ordnungsgemäß“ führen, sodass es den strengen Anforderungen des Finanzamts standhält.