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  • · Fachbeitrag · Technische Ausrüstung

    Architekt oder Fachplaner: Wer koordiniert die Technische Ausrüstung?

    von Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Martin Vielhauer, Honorarsachverständiger für Technische Ausrüstung, München

    | Wer muss was mit wem koordinieren? Diese Frage erzeugt seit Jahrzehnten Konflikte zwischen Architekten und TA-Fachplanern. Neben der eigentlichen Leistung geht es dabei oft um Zusatzaufwendungen und damit natürlich auch um Honorarfragen. Die Meinungen hierzu füllen ganze Regale an Kommentarliteratur. PBP klärt Sie auf und gibt Ihnen praktische Hilfestellung bei dieser komplexen Schnittstellenproblematik. |

    Das sagt die HOAI im Leistungsbild Gebäude und Innenräume

    Eigentlich ist doch alles ganz einfach: Die HOAI ordnet die Koordinations- und Integrationsleistung über die Grundleistungen eindeutig dem Architekten zu. Sie regelt diesbezüglich im Leistungsbild Gebäude und Innenräume Folgendes:

     

    • Anlage 10.1: Leistungsbild Gebäude und Innenräume

    Lph 2 e): Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen

    Lph 3 b): Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen

    Lph 5 c): Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen

    Lph 6 c): Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten

    • Lph 7 a): Koordinieren der Vergaben der Fachplaner
    • Lph 8 c): Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten