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  • · Fachbeitrag · Schnittstellenbearbeitung II

    Schwimmbadplanung: Gehört die Überlaufrinne zur Objekt- oder zur Fachplanung?

    | Fällt die Planung einer Überlaufrinne beim Schwimmbecken eines Hallenbads in den Bereich der Fachplanung (Entwässerung) oder der Objektplanung (Entwässerungsrinne)? Mit dieser Frage zu dem streitbeladenen Thema „wer plant was?“ haben sich das OLG Dresden und der BGH befasst. Die Entscheidungen zeigten, wie wichtig die fachtechnische Abstimmung an der Schnittstelle zwischen Fachplanung und Objektplanung ist. |

    Leistungsgrenze bei der Überlaufrinne

    Aufgabe einer Überlaufrinne ist es, Wasser aus dem Schwimmbecken aufzunehmen und der Entwässerungsleitung so zuzuführen, dass der Fliesenbelag nicht „geflutet“ wird. Im konkreten Fall erfüllte die Rinne diese Aufgabe aber nicht. Das lag daran, dass sie weder breit genug noch schräg ausgebildet war. Folglich verteilte sich das Wasser auf dem Fliesenbodenbelag des Beckenumgangs. Es entstand eine Unfallgefahr, die für die Besucher des Schwimmbads nicht hinzunehmen war.

     

    Die Planungsdetails im konkreten Fall

    Bei der Frage, wer für diese Planungsfehler verantwortlich war, kam folgende Aufgabenverteilung zu Tage: