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  • 28.10.2015 · Fachbeitrag · Planungsleistungen

    Bauwerksabdichtungen sind im Zuge der Detailplanung zu planen

    | Die Abdichtung einer Tiefgaragenrampe zum Erdreich vor dem Eintritt von Feuchtigkeit ist keine Routinearbeit, die ohne Detailplanung ausgeführt werden kann. Eine ordnungsgemäße Bauüberwachung ist nur möglich, wenn eine Detailplanung vorliegt. Das gilt erst recht, wenn der ausführende Unternehmer gegen die ursprünglich vorgesehene Art der Ausführung Bedenken angemeldet hatte und die Planung daraufhin geändert wurde. Mündliche Arbeitsanweisungen reichen in diesen Fällen nicht aus (OLG Düsseldorf, Urteil vom 1.10.2015, Az. 22 U 48/15, Abruf-Nr. 145633 ). |