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  • 26.09.2023 · Nachricht · Lph 5

    Müssen in der Ausführungsplanung auch „bauliche Selbstverständlichkeiten“ bis ins Detail dargestellt werden?

    | Immer wieder gibt es Streit über die Frage, wie detailliert eine Ausführungsplanung sein muss und was handwerkliche Selbstverständlichkeiten sind, die keiner Planung bedürfen. Das OLG Düsseldorf hat dazu klargestellt: Maßgaben des öffentlichen Baurechts sind Planungsangelegenheit und keine handwerklichen Selbstverständlichkeiten. |