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  • 24.10.2017 · Nachricht · Honorarrecht

    Nutzung der Planung zur Kalkulation macht noch keinen Vertrag

    | Eine honorarpflichtige Architektenleistung liegt nicht bereits deshalb vor, weil ein Investor Planungen nutzt, um damit Kosten für die angedachte Baumaßnahme zu kalkulieren. Diese Auffassung vertritt das OLG Koblenz. |