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  • 23.03.2016 · Fachbeitrag · Honorarrecht

    Muss Tragwerksplaner alle Grundleistungen erbringen?

    | Die Rechtsprechung des BGH zur Minderung des Architektenhonorars wegen teilweise nicht erbrachter Leistungen gilt auch für die Tragwerksplanung. Allerding sind Teilleistungen in den jeweiligen Lph, die Dienstleistungscharakter haben, nicht von der Minderung betroffen. Diese interessante Entscheidung hat das LG Duisburg getroffen. |