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  • · Fachbeitrag · Honorarrecht

    HOAI: EU-Kommission hat gegen Deutschland Klage vor dem EuGH eingereicht

    | Es ist so weit: Die Europäische Kommission hat wegen der HOAI gegen Deutschland Klage vor dem EuGH erhoben. Das hat die Bundesingenieurkammer in einer Pressemeldung bekanntgegeben. |

     

    Die Kommission sieht durch die Mindestsätze der Honorarordnung die Niederlassungsfreiheit von Ingenieuren und Architekten sowie den freien Wettbewerb nachhaltig behindert. Ohne die Vorgaben der HOAI würden sich nach ihrer Ansicht mehr ausländische Büros in Deutschland niederlassen, was perspektivisch günstigere Preise für Verbraucher bringen soll. Nach Recherchen von PBP wird die Klage beim EuGH als „Rechtssache C-377/17“ geführt.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Beitrag „HOAI vor dem Europäischen Gerichtshof: Noch hat das letzte Stündlein nicht geschlagen“, PBP 12/2016, Seite 4 → Abruf-Nr. 44390430
    • Beitrag „EU-Konformität der HOAI: OLG verbietet Bund Tricksereien“, PBP 6/2017, Seite 1 → Abruf-Nr. 44709710
    Quelle: ID 44764192