Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Honorarrecht

    BIM-Honorarfall hängt jetzt beim OLG Hamm

    | Planungsleistungen, die ein virtuelles Gebäudemodell nach der BIM-Methode enthalten, fallen selbst in den frühen Planungsphasen (Lph 1 bis 3) honorartechnisch nicht unter die Grundleistungen nach den Mindestsätzen der HOAI. Grundleistungen und BIM sind zwei Paar Schuh. Diese Entscheidung des LG Paderborn, die im Endeffekt für den Planer ungünstig ausfiel, weil er nicht nachweisen konnte, mit BIM-Leistungen der Lph 3 und 6 beauftragt gewesen zu sein, hängt jetzt in der Berufung beim OLG Hamm. |

     

    Wie OLG-Richter Christian Nubbemeyer der PBP-Redaktion mitgeteilt hat, trägt das Verfahren das Aktenzeichen 24 U 103/17. Man darf also gespannt sein, wie das OLG den Fall bewertet.

     

    PRAXISHINWEIS | Die „Vertragsgestaltung bei BIM-Projekten“ ist ein Schwerpunkt des ersten Tags der „BIM-Praxiswerkstatt“, die vom 06. bis 09.03.2018 in Würzburg stattfindet. Dr. Alexander Hoff, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, wird Ihnen dort konkrete Empfehlungen für die Gestaltung und Verhandlung von BIM-Verträgen geben (www.bim-praxiswerkstatt.de). .

     

    Weiterführende Hinweise

    • Beitrag „Erstes Urteil zu BIM: Auch bei mündlichem Auftrag keine HOAI-Grundleistungen“, pbp.iww.de → Abruf-Nr. 44895942
    • Mehr Informationen zur „BIM-Praxiswerkstatt, BIM erfahren, erlernen, einüben und beherrschen“ finden Sie auf → www.bim-praxiswerkstatt.de
    Quelle: ID 44951549