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  • · Fachbeitrag · Honorargestaltung

    „Machen Sie mir ein Honorarangebot“: Auf neue Herausforderungen optimal reagieren (Teil 2)

    | Noch bestimmen Direktaufträge die Planungswelt. Aber es mehren sich die Zeichen, dass Auftraggeber erst ein Honorarangebot für Planungsleistungen sehen wollen, bevor sie weiterverhandeln. Auch die Unterschwellenvergabeverordnung für öffentliche Aufträge sieht Vergaben im Wettbewerb vor. PBP bereitet Sie auf diese Szenarien mit einer Beitragsserie vor. Teil Eins hat sich mit den grundlegenden Rahmenbedingungen für Angebote befasst ( PBP 4/2017, Seite 4 ). Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie solche Angebote am besten strukturieren. |

    Die zwei Bestandteile eines Honorarangebots

    Ein Honorarangebot sollte immer aus zwei Bestandteilen bestehen. Einem Leistungsangebot, in dem Sie konkret beschreiben, welche Leistungen Sie anbieten (und auch welche nicht). Bestandteil Zwei ist das Honorarangebot, das sich erkennbar auf die jeweiligen Leistungen beziehen muss, damit Ihr Auftraggeber das Angebot nachvollziehen kann.

    Das Angebotsgespräch: Die Basis aller Angebote

    Bevor Sie ein Angebot erstellen können, brauchen Sie eine „weitere Zutat“, das Angebotsgespräch. In dem versuchen Sie gemeinsam mit Ihrem Auftraggeber herauszuarbeiten, welche konkreten Vorstellungen er für sein Projekt hat. In dem Gespräch sollten Sie folgende Punkte ansprechen: