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Anrechenbare Kosten gemäß Kostenberechnung zur HU Bau: BGH hält AGB-Klausel für unwirksam
| Vom öffentlichen Auftraggeber gestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen, nach denen die anrechenbaren Kosten für Leistungen der Lph 2 bis 4 (in der HOAI 1996) auf der Grundlage einer genehmigten Kostenberechnung zur Haushaltsunterlage Bau zu bestimmen sind, sind wegen unangemessener Benachteiligung des Architekten unwirksam. Das hat der BGH entschieden. |
Weiterführende Hinweise
- Die Daten zur Entscheidung: BGH, Beschluss vom 16.11.2016, Az. VII ZR 314/13, Abruf-Nr. 190369
Quelle: ID 44414376