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  • 30.09.2013 · Fachbeitrag · HOAI 2013

    Die Honorarfalle beim Leistungsbild Ingenieurbauwerke

    | Steht der Planungsaufwand für Ingenieurbauwerke mit großer Längenausdehnung, die unter gleichen baulichen Bedingungen errichtet werden, in einem Missverhältnis zum ermittelten Honorar, ist § 7 Abs. 3 HOAI anzuwenden (Unterschreitung der Mindestsätze in Ausnahmefällen). Das regelt § 44 Abs. 7 HOAI 2013 beim Leistungsbild Ingenieurbauwerke durch Verweis auf § 7 Abs. 3 HOAI. In der Praxis ist die Frage aufgetaucht, wann diese Regelung zur Anwendung kommen kann bzw. wird. |