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  • 01.08.2017 · Fachbeitrag · Auftraggeberpflichten

    Auftraggeberpflichten: Grundlagen der Zusammenarbeit im Vertrag regeln

    | Die reibungslose Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber, Architekt und den Fachplanern hängt zunächst einmal davon ab, dass jeder seine Leistungspflichten und -grenzen kennt und über die Grundsätze der Zusammenarbeit Bescheid weiß. Ein typisches Beispiel ist die Frage, wer wen fachlich koordiniert. Diese Regelung zur „Zusammenarbeit der Planungsbeteiligten“ könnte wie folgt aussehen. |