10.11.2016 ·
Musterverträge und -schreiben · Tragwerksplanung · Verträge/Honorar/Änderungen
Auch Architekten und Ingenieure können in ihrer originären Fachdisziplin an ihre Leistungsgrenze stoßen. Das kann der Fall sein, wenn spezielle Stuck- oder Farbschichtausbesserungen oder ähnliche Arbeiten erforderlich werden. Wenn man das merkt, ist man gut beraten, dem Auftraggeber zu empfehlen, ein Sonderfachbüro einzuschalten, das über die erforderlichen Spezialkenntnisse verfügt. Unterlässt man das, und das Bauwerk weist später Mängel auf, droht einem die Haftung. Das lehrt eine ... > weiter
10.11.2016 ·
Musterverträge und -schreiben · Projektsteuerung · Kosten/Mitwirkung AG
Für Architekten und Ingenieure lauern Haftungsfallen an Stellen, an denen man gar keine vermutet. Das gilt zum Beispiel für die Wohngebäudeversicherung, die ja erst ansteht, wenn das Gebäude fertig gestellt ist. Das zeigt ein Fall vor dem OLG Saarbrücken, wo die Unterversicherung des Bauherrn bei einem Brandschaden letztlich auf den Planer durchgeschlagen ist. Das gilt insbesondere, wenn die die Bemessungsgrundlage für die Wohngebäudeversicherung zu niedrig angesetzt wurde. Dagegen ... > weiter
10.11.2016 ·
Musterverträge und -schreiben · Bauphysik, Geotechnik, Vermessung … · LPH 8/9
Planungsbüros, die mit der Lph 8 beauftragt sind, führen im Regelfall die Rechnungsprüfung für den Auftraggeber durch (Erfüllungsgehilfe) und sollten daher bei nicht prüffähigen Rechnungen möglichst schnell reagieren. Sie sind gut beraten, Einwände gegen die Prüffähigkeit der Rechnung innerhalb der 30-Tage-Frist schriftlich vorzutragen. Dazu können Sie das PBP-Musterschreiben einsetzen, in dem die fünf wichtigsten Mängel aufgeführt sind. > weiter
10.11.2016 ·
Musterverträge und -schreiben · Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen · LPH 1/2
Mit dem nachfolgenden Musterschreiben werden Auftraggeber über die Notwendigkeit informiert, auch bei Nutzungsänderungen (z.B. Wohngebäude in Rechtsanwalts- oder Arztpraxis) bauordnungsrechtliche Risiken zu beachten. Nicht selten sind bei Nutzungsänderungen Bauanträge erforderlich. Teilweise liegt auch schon bei der vorgefundenen Nutzung eine nicht genehmigte Nutzung vor, so dass der Antrag auf Nutzungsänderung von vornherein scheitert und die illegale Nutzung untersagt wird. Vor diesem ... > weiter
10.11.2016 ·
Musterverträge und -schreiben · Projektsteuerung · Kosten/Mitwirkung AG
Kostenobergrenzen werden häufig Bestandteil von Planungsverträgen. Eine Kostengrenze ist eine zugesicherte Eigenschaft, für deren Einhaltung Sie haften. Ihr oberstes Ziel muss deshalb sein, diese Haftungsrisiken zu vermeiden. Der Weg dahin führt über eine zielgerichtete Kommunikation mit dem Auftraggeber. Nutzen Sie die PBP-Musterschreiben. Sie zeigen dem Auftraggeber auf, dass er an der Realisierung der Kostengrenze eine Mitwirkungspflicht hat und veranlassen ihn dazu, entsprechende ... > weiter
10.11.2016 ·
Musterverträge und -schreiben · Technische Ausrüstung · LPH 8/9
Gestückelte Leistungsumfänge bergen das Risiko, dass der Haftungsumfang den Auftragsumfang regelmäßig übersteigt. Wir empfehlen deshalb: Nehmen Sie keine „gestückelten“ Teilaufträge an, bei denen das Honorar einseitig reduziert wird und die Haftungsrisiken unverändert bleiben. Typisches Beispiel ist, wenn die Lph 8 mit der Teilleistung Rechnungsprüfung beauftragt wird, aber das Aufmaß und die fachliche Ausführungsüberwachung als notwendige vorhergehende Teilleistungen nicht ... > weiter
10.11.2016 ·
Musterverträge und -schreiben · Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen · LPH 8/9
Die Prüfung von Nachträgen ist Bestandteil der Grundleistungen der Leistungsbilder Gebäude, Innenräume und Technische Ausrüstung. Nicht explizit geregelt ist in der HOAI 2013 aber, welche Art von Nachträgen und welche Fragestellungen Sie im Rahmen der Lph 8 prüfen müssen. Weil Planungsbüros bei unberechtigten Nachträgen mit Regressforderungen der Auftraggeber rechnen müssen, sollten Sie Ihre Leistungsgrenzen kennen und Auftraggeber entsprechend beraten. Hier geraten Planer oft an ... > weiter
10.11.2016 ·
Musterverträge und -schreiben · Tragwerksplanung · LPH 8/9
Die ausführenden Unternehmen sind Vertragspartner der Bauherrschaft. Soweit ausführende Unternehmen nicht vertragsgemäß ausführen und durch die Bauüberwachung keine Abhilfe zu erwarten ist, sollte der Auftraggeber informiert werden, damit er vertragsrechtliche Maßnahmen vorbereiten oder durchführen kann. An Ihnen als Objektüberwachungsbüro ist es, den Bauherrn über mangelhaft arbeitende Bauunternehmen zu informieren. Steuern Sie die baufachlichen Sachverhalte bei. Vertragsrechtliche ... > weiter
10.11.2016 ·
Musterverträge und -schreiben · Tragwerksplanung · LPH 1/2
Es gibt zwei Gründe, warum die Dokumentation in der Lph 1 so wichtig ist. Sie belegen, dass Sie die Lph 1 ordnungsgemäß erbracht haben und eine einvernehmliche Planungsgrundlage geschaffen haben. Sie verfügen über eine solide Basis, um bei späteren Änderungsplanungen, Bauzeitverzögerungen oder Baukostensteigerungen die Gründe für die zusätzlichen Honorare nachvollziehen und belegen zu können. Am besten ist es, die Erbringung der Lph 1 in einem Schreiben an den Auftraggeber zu ... > weiter
10.11.2016 ·
Musterverträge und -schreiben · Projektsteuerung · LPH 1/2
Ein Planer, der laut Vertrag mit der Objektplanung nach Leistungsbild und nicht mit der Erbringung Besonderer Leistungen oder Leistungen anderer Planbereiche beauftragt ist, haftet nicht für die Fehlerhaftigkeit der Leistungen der anderen Planbereiche bzw. der gesondert beauftragten Sonderfachleute. Das hat das OLG Karlsruhe klargestellt. Jedoch muss der Objektplaner im Rahmen der Lph 1 den Auftraggeber auf die Notwendigkeit weiterer Planungs- und Beratungsleistungen hinweisen, soweit ... > weiter
10.11.2016 ·
Musterverträge und -schreiben · Bauphysik, Geotechnik, Vermessung … · LPH 1/2
Immer häufiger werden Schadenersatzprozesse geführt, weil bei der Einhaltung des Grenzabstands Fehler passiert sind. Architekten werden haftbar gemacht, weil sie im schwierigen Umfeld (Bebauung im geneigten Gelände, an Grundstücks- oder Baugrenzen oder Abstandsflächen im innerstädtischen Bereich) Abstände nicht eingehalten haben. Oft sind sogar Lagepläne oder Grenzmarkierungen falsch, die der Architekt als Planungsgrundlage erhalten hat. Um solche Mängel zu vermeiden, sollten ... > weiter
10.11.2016 ·
Musterverträge und -schreiben · Technische Ausrüstung · LPH 5/6/7
Ein Planungsbüro darf sich nicht blind auf planungsrelevante Angaben eines ausführenden Unternehmens verlassen und diese – ungeprüft – in die Ausführungsplanung integrieren. Das hat das OLG Hamm entschieden. Aus dem Urteil sollten vor allem in den Planbereichen Objekt-, Tragwerks- und Fachplanung technische Ausrüstung Konsequenzen gezogen werden. Konkret lautet die Empfehlung: Ihr Auftraggeber ist Ihr erster Ansprechpartner, um eine einwandfreie Planungslösung gewährleisten zu ... > weiter
10.11.2016 ·
Musterverträge und -schreiben · Tragwerksplanung · Kosten/Mitwirkung AG
Die Lph 1 hat mit „Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf“ und „Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse“ in der HOAI 2013 zwei zentrale, neu formulierte Grundleistungen erhalten. Diese sind auch bei Planungsänderungen zu erfüllen. Gerade hier wird unter Termindruck häufig der eine oder andere Kompromiss geschlossen, der sich später als Risiko herausstellt. Erfüllen Sie deshalb Ihre Beratungspflicht, fordern Sie vom Auftraggeber für Ihre ... > weiter
10.11.2016 ·
Musterverträge und -schreiben · Tragwerksplanung · LPH 1/2
Um Haftungsrisiken in Bezug auf die Tragfähigkeit des Baugrunds zu vermeiden, sollten Planungs-büros ihre Auftraggeber schon in der Leistungsphase 1 beraten, ob ein Baugrundgutachter einge-schaltet werden soll. Nutzen Sie dazu das PBP-Musterschreiben. Lehnt der Auftraggeber die Beauftragung ab, hat er eine wirtschaftlich risikoreiche Entscheidung getroffen, für die er selbst einzustehen hat. > weiter
10.11.2016 ·
Musterverträge und -schreiben · Technische Ausrüstung · LPH 1/2
Mit beratenden Schreiben können Planungsbüros Auftraggeber in die Lage versetzen, die Tragweite ihrer Entscheidungen (oder Nichtentscheidungen) zu erkennen und daraufhin geordneter vorzugehen. Nach Ansicht vieler Gerichte ist eine derart intensive Beratung erforderlich, damit Projekte transparent abgewickelt werden können, der Auftraggeber immer über die Projektentwicklung informiert ist und die notwendigen Entscheidungen rechtzeitig treffen kann. Nehmen Auftraggeber die ... > weiter