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  • · Fachbeitrag · VOF

    Bistum der katholischen Kirche ist kein öffentlicher Auftraggeber

    | Das Bistum einer katholischen Kirche ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 98 Abs. 3 GWB. Das hat das OLG Celle festgestellt. |

     

    Folge: Planungsbüros, die sich um Aufträge bei Diözesen oder Bistümern der Katholischen Kirche bewerben und sich im Vergabeverfahren benachteiligt fühlen, können ihr Recht nicht bei der örtlichen Vergabekammer geltend machen. Es besteht in diesen Fällen kein vergaberechtlicher Primärrechtsschutz (OLG Celle, Beschluss vom 25.8.2011, Az. 13 Verg. 5/11; Abruf-Nr. 120630).

    Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 2 | ID 32031150