16.02.2024 · Nachricht · Öffentliche Aufträge
Büro kann sich als Nachunternehmer bzw. Subplaner an mehreren Angeboten beteiligen
| Nimmt ein Unternehmen nicht selbst als Bieter an einer öffentlichen Ausschreibung teil, sondern ist es an den Angeboten mehrerer Bieter als Nachunternehmer/Eignungsleiher beteiligt, liegt keine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung vor, auf die ein Ausschluss der betreffenden Bieter mangels Eignung gestützt werden kann. Das hat die VK Bund entschieden (VK Bund, Beschluss vom 10.11.2023, Az. VK 1-63/23, Abruf-Nr. 239486) . |
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