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    (Neue) Förderprogramme für den Wohnungsbau: Ein Überblick

    | Das Bundesbauministerium hat Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Bau- und Wohnungswirtschaft zu stabilisieren. Weil sich darunter auch neue Programme befinden, gibt PBP einen Überblick für Ihre Bauherren- und Interessentenberatung. |

     

    • Neubau
      • „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“: Hier müssen die Immobilien spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH40) vorweisen. Das Programm war 2023 wegen der hohen Nachfrage überzeichnet und wird 2024 mit neuen Mitteln in Höhe von 762 Mio. Euro fortgesetzt.
      • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment: Dieses neue Programm ergänzt das Fördersetting. Da es kurzfristig wirken soll, ist es auf 2024 und 2025 befristet. In 2024 sieht der Haushalt eine Mrd. Euro vor. Das BMWSB erarbeitet derzeit Eckpunkte für die Förderung zur Entsperrung der Mittel beim Haushaltsausschuss. Start: in 2024.
    • „Junges Wohnen“: Mit dem Sonderprogramm fördert die Bundesregierung seit 2023 die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende. 2024 und 2025 wird der Bund den Ländern jeweils 500 Mio.Euro zur Verfügung stellen.
    • „Wohneigentum für Familien“ (WEF): Seit Juni 2023 gibt es für Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen und minderjährigen Kindern die Bundesförderung WEF. Förderinstrument ist ein KfW-Kredit mit Zinsverbilligung. Das BMWSB hat die Konditionen mit Wirkung zum 16.10.2023 verbessert und den Kreis der Antragsberechtigten erweitert ‒ Einkommensgrenze und Kredithöchstbeträge wurden erhöht. Ab März 2024 gibt es zinsverbilligte Darlehen sogar mit einer Laufzeit von 20 Jahren.
    • Jung kauft Alt: Mit diesem Programm werden Familien mit minderjährigen Kindern beim Wohneigentumserwerb im Bestand durch Zinsverbilligung gefördert. Dafür sind 350 Mio. Euro in 2024 vorgesehen. Start: Sommer 2024.
    • Gewerbe zu Wohnen: Auch leerstehendes Gewerbe oder Bürogebäude sollen Wohnraum zugänglich gemacht werden. Deshalb unterstützt der Bund den Erwerb und Umbau und deren Sanierung mit einem Zinsverbilligungsprogramm i.H.v. 120 Mio. Euro in 2024. Start: Herbst 2024.
    • Altersgerechtes Umbauen: Der Programmansatz für altersgerechtes Umbauen von Wohnungen verdoppelt sich 2024 von 75 auf 150 Mio. Euro.
    • Sozialer Wohnungsbau: Die Fördermittel des Bundes an die Länder steigen im Jahr 2024 auf 3,15 Mrd. Euro. Im Zeitraum von 2022 bis 2027 stellt der Bund für den sozialen Wohnungsbau 18,15 Mrd. Euro bereit.
    • Genossenschaften: Seit Oktober 2022 wird über langfristig zinsgünstige KfW-Kredite der Erwerb von Anteilen an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft und die Gründung eigener Wohnungsgenossenschaften gefördert. Das richtet sich an Privatpersonen. 2024 wird das Programm ausgeweitet und mit 15 Mio. Euro fortgesetzt.
    • Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP): Das BMWSB unterstützt den NAP bis 2027 pro Jahr mit 1,5 Mio. Euro.
    Quelle: ID 49903968