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  • · Nachricht · Auftragsbeschaffung

    VGV: Auch der Inhaber ist im Planungsbüro „beschäftigt“

    | Bei der Eignungsprüfung, ob Ihr Büro die personellen Kapazitäten für den Auftrag hat, muss die Vergabestelle bei der Frage nach „Beschäftigten“ auch Sie als Inhaber berücksichtigen. Sie darf sich nicht auf arbeitsrechtliche Anstellungen beschränken. Das hat die VK Nordbayern klargestellt. |

     

    Das Kriterium ist darauf ausgerichtet, dass ausreichend Fachpersonal für den Auftrag zur Verfügung steht. Es kommt nicht darauf an, ob es sich um den Inhaber handelt oder einen arbeitsvertraglich Beschäftigen (VK Nordbayern, Beschluss vom 26.11.2018, Az. RMF-SG21-3194-3-31, Abruf-Nr. 206715).

    Quelle: Ausgabe 02 / 2019 | Seite 2 | ID 45701479