Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Auftragsbeschaffung

    Private Bauten: 72 Prozent der Streitfälle betreffen Bauträger oder GU/GÜ

    | Wenn ein privater Bauherr seine Baumaßnahme mit einem Bauträger oder Generalüber- oder -unternehmer abwickelt, ist das Risiko, vor Gericht zu landen, erheblich höher als wenn er einen Architekten beauftragt hat. Dieses Ergebnis hat eine gemeinsame Untersuchung baurechtlicher Mandate des Bauherren-Schutzbunds e.V. (BSB) und des Instituts für Bauforschung e.V. Hannover (IfB) ergeben. Weil das Ergebnis auf den gewerblichen Bau übertragbar sein dürfte, liefert Ihnen das neue Argumente für Ihre Akquisition bzw. Bauherrenansprache. |

     

    Die Studie

    In der Studie wurden 1.344 abgeschlossene baurechtliche Mandate mit Verbrauchern aus den Jahren 2014 und 2015 ausgewertet. Dabei kam es in 42 Prozent der Fälle zu Streitigkeiten mit Bauträgern. Generalunternehmer, also Unternehmer, die als Vertragspartner des Bauherren einen Teil der Bauleistung selbst erbringen und einen Teil an Nachunternehmer vergeben, sowie Generalübernehmer (Vertragspartner, die alle Bauleistungen an Nachunternehmer vergeben und selbst nur das Bauvorhaben koordinieren), waren zu 30 Prozent die Streitgegner. Nur in 18 Prozent der Fälle kam es zu Streitigkeiten mit Architekten.

     

    Dass die Streitigkeiten mit Bauträgern und GU bzw. GÜ deutlich zugenommen haben, spiegelt nach Auffassung der Autoren die Marktsituation wider. Mehr und mehr private Bauherren würden ihr Eigenheim von einem Bauträger erwerben. Dieser biete gleich ein Grundstück mit an, das gerade in Ballungsregionen zur Mangelware geworden sei, und nutze seine starke Marktposition im Zuge der Bauabwicklung aus (steht zwischen den Zeilen).

     

    Studienergebnisse für Ihre Akquisition nutzen

    Die Studie reiht sich ein in andere Veröffentlichungen, wonach (auch gewerbliche) Bauherren, die GU oder GÜ (und nicht Architekten oder Planer) beauftragen, das so erhoffte „Rund-um-Sorglos-Paket“ nicht bekommen bzw. sehr teuer bezahlen. Greifen Sie auch auf untenstehende Dokumente zurück, und nutzen Sie diese für Ihre Ansprache potenzieller Auftraggeber.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Die Untersuchung „Baurechtsstreitigkeiten: Umfrage zur Auswertung baurechtlicher Mandate“ finden Sie auf pbp.iww.de → Abruf-Nr. 190330.
    • Beitrag „Einzelvergabe ist für Bauherren meist günstiger und risikoärmer als GÜ- oder GU-Vergabe“ → Abruf-Nr. 28647440
    • „Einzelvergabe oder Bündelung von Leistungen“, Vortrag von Dr. Anke Leineweber auf den „Weimarer Baurechtstagen 2011“ → Abruf-Nr. 190331
    • Beitrag „Zehn Argumente für das Bauen mit einem freien Architekten“, pbp.iww.de → Abruf-Nr. 111658
    Quelle: Ausgabe 01 / 2017 | Seite 24 | ID 44414043