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  • 01.03.2010 | Weniger Umsatzsteuer für Übernachtungen und die Folgen

    Neue Erstattungsregeln machen Dienstreisen unattraktiv: Zwei Vorschläge für Sie

    Kurz vor Jahresende 2009 hat der Bundesrat das höchst umstrittene Wachstumsbeschleunigungsgesetz (Abruf-Nr. 100054) durchgewunken. Die darin enthaltene Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Übernachtungen führt in der Praxis zu Problemen bei der Reisekostenerstattung. Weil sich die Finanzverwaltung bislang dazu nicht geäußert hat, sind jetzt praxisgerechte Lösungen gefragt.  

    Umsatzsteuerliche Neuregelung

    Der Umsatzsteuersatz für Übernachtungen in Hotels oder Pensionen wurde zum 1. Januar 2010 von 19 auf 7 Prozent gesenkt (§ 12 Absatz 2 Nummer11 Umsatzsteuergesetz). Der Steuersatz für Verpflegungsleistungen beträgt jedoch weiterhin 19 Prozent. Das führt dazu, dass die Kosten für Verpflegungsleistungen - insbesondere das Frühstück -
    getrennt in der Rechnung ausgewiesen werden müssen.  

    Bisherige Vereinfachungsregelung nicht mehr möglich

    Ist auf der Rechnung nur ein Gesamtpreis für Unterkunft und Verpflegung ausgewiesen und lässt sich der Preis für die Verpflegung daher nicht feststellen, konnte bis 2009 aus Vereinfachungsgründen der Gesamtrechnungsbetrag um einen Pauschalbetrag gekürzt werden (R 9.7 Abs. 1 Satz 4 LStR). Für ein Frühstück waren das 4.80 Euro.  

     

    Ab 2010 muss der Rechnungsbetrag um die für das Frühstück ausgewiesenen tatsächlichen Kosten gekürzt werden. Da diese regelmäßig deutlich über 4,80 Euro liegen, verringert sich der Betrag, den Sie Mitarbeitern auf Dienstreisen steuerfrei erstatten können.