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  • 01.03.2004 · Fachbeitrag · Vertretungsrecht

    Wann dürfen Sie Stundenlohnvereinbarungen treffen?

    | Bauleiter aufgepasst: Die Ermächtigung, Stundenlohnnachweise abzuzeichnen und anzuerkennen, ist noch lange keine Vollmacht zum Abschluss einer Stundenlohnvereinbarung. Eine nachträgliche Stundenlohnvereinbarung durch den Bauleiter erfordert eine entsprechende Vollmacht durch den Bauherrn. So lautet eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Der BGH hat damit die Abrechnungsmöglichkeiten des Bauleiters stark eingeschränkt. |