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  • 01.02.2001 · Fachbeitrag · Planung mehrerer Gebäude

    So rechnen Sie Ihr Honorar optimal ab

    | Häufig werden mehrere Bauwerke Gegenstand eines Planungsvertrags. Dabei können die verschiedensten Konstellationen auftreten, zum Beispiel mehrere freistehende Wohnhäuser eines Wohngebietes, eine innerstädtische Blockrandbebauung, eine Gebäudegruppe bestehend aus Verwaltungsbau und Produktionsgebäude oder ein Krankenhaus mit getrennten Versorgungsgebäuden bzw. mit Personalwohnheim. Extremstes Beispiel ist ein Einfamilienhaus mit einer eigenständigen Garage. |