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  • 04.11.2010 | Öffentliche Planungsaufträge

    Bald mehr Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte?

    Was die Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigt hatte, will sie bis Ende 2010 in die Tat umsetzen: Wegen der bisher unbefriedigenden Rechtssituation soll für die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte ein wirksamer Rechtsschutz eingeführt werden. Zur Debatte stehen vier Rechtsschutzmodelle:  

    • Ein verwaltungsinternes Verfahren.
    • Eine Ausweitung des bisherigen zivilrechtlichen Rechtsschutzes.
    • Ein sogenannter „schlanker Rechtsschutz“.
    • Ein Rechtsschutz, wie er oberhalb der Schwellenwerte besteht.

    Wichtig: Im Moment sind die Verbände aufgefordert, zu einem Diskussionspapier des Bundeswirtschaftsministeriums Stellung zu nehmen. Es ist also fraglich, ob die Bundesregierung den selbst gesteckten Zeitplan (Ende 2010) einhalten kann. Wir halten Sie auf dem Laufenden.  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2010 | Seite 1 | ID 139794