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  • 01.02.2010 | Neuregelung zum 1. Januar 2010

    Auslandsgeschäft: Bundesregierung sichert jetzt auch Exporte von Planern am Bau

    Die Bundesregierung sichert im Auslandsgeschäft ab sofort auch Dienstleistungen von Architekten und Ingenieuren über Hermes-Bürgschaften ab. Erfahren Sie nachfolgend in aller Kürze das Wichtigste zur neuen „Leistungsdeckung“.  

    Die Grundsätze der neuen Euler Hermes Bürgschaft?

    Die Euler Hermes Exportgarantien des Bundes schützen deutsche Dienstleister im internationalen Geschäft vor einem Zahlungsausfall aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen. Wegen der Gestaltung der Bedingungen konnten die Deckungen bisher von Architektur- und Ingenieurbüros nicht genutzt werden Das hat sich mit der Leistungsdeckung geändert.  

    Antwort auf acht wichtige Fragen

    Nachfolgend finden Sie die Antwort auf neun wichtige Fragen zur Leistungsdeckung.  

     

    1. Welche Leistungen sind versicherbar

    Der Bund sichert grundsätzlich alle Arten von Leistungsgeschäften ab, unabhängig vom Auftragswert. Entscheidend ist, dass das Ergebnis des Wertschöpfungsprozesses auslandswirksam ist. Hiervon wird in der Regel ausgegangen, wenn  

    • aufgrund des Sitzes des Auftraggebers im Ausland eine ausländische Forderungsbeziehung begründet wird, und
    • das Ergebnis der Leistung dem Auftraggeber im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit zu Gute kommt.

     

    2. Was wird abgesichert?