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  • 08.01.2010 | Neue Auftragsfelder für Tragwerksplaner

    Regelmäßige Prüfung von Bauwerken: Für diese Leistungen gibt es Honorar

    In der November-Ausgabe 2009 hatten wir Ihnen das neue Arbeitsfeld „regelmäßige Überprüfung von Bauwerken“ vorgestellt. Ziel dieser Leistung ist es, festzustellen, ob die bauliche Anlage bzw. relevante Gebäudeteile, insbesondere die Tragkonstruktion, noch den Anforderungen an die Standsicherheit entsprechen. Dabei ist auch ein Abgleich mit den Daten im Bauwerks-/Objektbuch vorzunehmen.  

     

    Im nachfolgenden - zweiten - Teil stellen wir inhaltliche Beispiele für die Durchführung der Überprüfung vor. Dabei orientieren wir uns am Prüfraster des Bayerischen Innenministeriums.  

    Grundsätzliches zur Durchführung der Überprüfungen

    Die regelmäßigen Überprüfungen sollen fachliche Mindeststandards bei der Gebäudesicherheit gewährleisten. Um das zu erreichen, muss bei der Prüfung strukturiert vorgegangen werden (Vorbereitung der örtlichen Überwachung anhand von Bestandsunterlagen und technischen Mindestanforderungen). Die Prüfung umfasst folgende Leistungen:  

     

    Allgemeines Prüfraster

    • Feststellung und Bewertung von Belastungs- und Nutzungsänderungen oder baulicher Veränderungen (zum Beispiel zusätzliche Dachlasten durch nachträgliche Dachbegrünung, Nassgewicht, zusätzliche Belastung der Tragkonstruktion durch Einbauten oder schwere Geräte, Erhöhung der Nutzlasten zum Beispiel durch Aufbau einer Solaranlage).
    • Beurteilung von Schwächungen der Tragkonstruktion durch nachträgliche Durchdringungen und Aussparungen für Leitungen.
    • Beurteilung von wesentlichen baulichen Änderungen (wie zum Beispiel Schließung von früher offenen Gebäuden, Aufbau eines geneigten Daches auf ehemaligem Flachbau).
    • Beurteilung der bauphysikalischen Bedingungen der Tragwerkskonstruktion (zum Beispiel Änderung der Luftfeuchtigkeit durch Nutzungsänderung, Kondenswasserbildung, Änderung von Temperaturbedingungen, Nutzungsänderungen mit bauphysikalischen Auswirkungen (zum Beispiel späterer Einbau von Feuchträumen unter Holztragkonstruktionen).
    • Beurteilung von Entwässerungssystemen und feuchten Stellen von Bauteilen (zum Beispiel bei Dachabdichtungen, Fassaden, erdberührenden Stellen, Undichtigkeiten, Kondenswasserstellen insbesondere am Tragwerk).
    • Überprüfungen der Zugänglichkeit und Einsehbarkeit von wichtigen Bauteilen und Anschlüssen (gegebenenfalls Nachrüstung von Revisionsöffnungen).
    • Installation von Überwachungssystemen zur kontinuierlichen Überwachung der Bewegung von Tragwerkselementen (zum Beispiel Laserstrahlgesteuerte Kontrolle von Bauteilbewegungen) als Frühwarnsystem (zum Beispiel in Erdfallgebieten oder bei Tiefgründungen mit Rückverankerung am Hang).
    • Überprüfung der tatsächlichen Schneelasten (inklusive Eislasten) für die betreffenden Gebäude und Abgleich mit dem alten Standsicherheitsnachweis.

     

    Spezielles Prüfraster für massive Konstruktionen

    • Prüfung auf Risse, Ausbauchungen, Durchfeuchtungen, schadhafte Fugen, Ausblühungen, Rostverfärbungen, Hohlstellen, Abplatzungen und andere Oberflächenveränderungen, außergewöhnliche Verformungen (zum Beispiel bei Mauerwerk, Beton, Porenbeton, Stahlbeton- und Spannbeton).
    • Prüfung des Zustands des Betons, Druckfestigkeit, Karbonatisierungstiefe, Chloridgehalt, Betondeckung und Rostgrad der Bewehrung.
    • Prüfung der Rostverfärbung an Stahlbauteilen, Stellen mit Rostverfärbung abklopfen. Zustand der Oberflächenschutzschichten, Bewehrungslage und Überdeckung prüfen.
    • Vermessen von Rissbreiten, Festlegung der Risskontrollintervalle bei bedenklichen Rissen, Bewegungen von Bauteilen kontrollieren.
    • Prüfen von Spannbetonbauteilen mit bestimmten Spannstählen.
    • Kontrolle von speziellen Bauwerksgründungen (zum Beispiel verankerte Pfahlwände) anhand von Messungen der Rückverankerungen.