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  • 01.02.2010 | Neue Anlagengruppen

    Technische Ausrüstung: Was bei Vertragsabschlüssen jetzt beachtet werden muss

    Für Planungsbüros der Technischen Ausrüstung und Generalplaner, die die Technische Ausrüstung bearbeiten, bringt die HOAI 2009 eine Reihe von Neuerungen bei den Anlagengruppen mit sich. Erfahren Sie nachfolgend, worauf bei der Vertragsgestaltung besonders geachtet werden muss.  

    Neue Anlagengruppen erfordern Kostenzuordnungen

    Die HOAI 2009 hat die Anlagengruppengliederung mit der Kostengruppengliederung der neuen DIN 276/08 in Einklang gebracht. Danach bilden die Kostengruppen 410 bis 480 jeweils eine Anlagengruppe. Das macht die Ermittlung der anrechenbaren Kosten wesentlich einfacher. Aber es gibt eine Ausnahme.  

     

    Fallstrick: Kostengruppe 490 beachten

    Die Kosten der Kostengruppe 490 scheren aus dieser Systematik aus. So könnte der Eindruck entstehen, dass dies nicht geregelt sei. Das trifft jedoch nicht zu. Nach § 52 Absatz 1 (sonstige Maßnahmen für technische Anlagen in Gebäuden) bzw. § 4 HOAI (damit zusammenhängende Aufwendungen) sind die Kosten der Kostengruppe 490 in der Regel als anrechenbar einzustufen.  

     

    Unser Tipp: Um die Anrechenbarkeit zu gewährleisten, ist es wichtig, dass diese Kosten den jeweiligen Anlagengruppen zugeordnet werden.  

    Neue Anlagengruppen erleichtern Honorarabrechnung