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  • 04.11.2010 | Musterbriefe zur neuen VOB/B -Teil 2

    Mit Nachtragsforderungen ausführender Unternehmen optimal umgehen

    Seit der Oktober-Ausgabe stellen wir Ihnen Formbriefe bereit, die Ihnen helfen sollen, die Anforderungen der neuen VOB/B souverän zu bewältigen. Nachfolgend stellen wir Ihnen Musterbriefe zur Verfügung, die den Umgang mit Nachtragsforderungen ausführender Unternehmern regeln.  

    Grundprobleme bei Nachträgen ausführender Betriebe

    Bei Nachtragsforderungen treten in der Praxis vor allem die folgenden drei Fälle auf:  

     

    • Nachtragsforderungen müssen abgelehnt werden, weil diese Leistungen bereits im Vertrag enthalten sind.
    • Nachtragsforderungen wegen der Änderung bereits vereinbarter Leistungen (§ 2 Absatz 5 VOB/B).
    • Nachtragsforderungen wegen neu hinzutretender - nicht im Vertrag enthaltener - Leistungen (§ 2 Absatz 6 VOB/B).

    Musterschreiben: Ablehnung einer Nachtragsforderung

    Um mit einer Nachtragsforderung richtig umzugehen, ist zunächst ein Blick in die VOB/B 2009 erforderlich.  

     

    Das regelt die VOB

    Leistungen, die in der Leistungsbeschreibung, den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB), den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB), den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV), den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (AVB) oder gemäß der gewerblichen Verkehrssitte als Vertragsbestandteil enthalten sind, sind mit den Vertragspreisen abgegolten (§ 2 Absatz 1 VOB/B).  

     

    Empfehlungen für Ihre Auftragserfüllung

    Ihre Aufgabe besteht also zunächst darin zu prüfen, ob die Leistungen, für die der Auftragnehmer Nachforderungen stellt, im Vertrag (Positionstext oder sonstige - oben erwähnte - Vertragsinhalte) enthalten sind. Für Planungsbüros ist es wichtig, dem Bauherrn nur die Leistungen zur Vergabe einer Nachtragsvereinbarung zu empfehlen, die im bestehenden Vertrag nicht enthalten sind.  

    Der Inhalt des Musterschreibens

    Unser Musterschreiben basiert auf einer Inhaltskontrolle der Nachtragsforderung durch das Planungsbüro. Dieses hat zu Tage gefördert, dass die Leistungen, die in der Nachtragsforderung beschrieben sind, bereits Bestandteil des Bauvertrags sind.  

    Musterschreiben Ablehnung Nachtragsforderung

    Baumaßnahme ...  

    Auftrag Nr. ... vom ... Fassadenbauarbeiten  

    Ihr Nachtragsangebot Nr. ... vom ... Aktenzeichen ...  

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,  

     

    wir haben das oben genannte Nachtragsangebot geprüft. Die darin aufgeführten Leistungen sind bereits im Vertrag unter den folgenden Regelungen erfasst:  

     

    Leistungsbeschreibung, Titel, Position Nr. ... soweit zutreffend  

    Zusätzliche Vertragsbedingungen Nr. ... Absatz ... soweit zutreffend  

    Allgemeine Technische Vertragsbedingungen Ziff. ... Absatz ... soweit zutreffend  

    ...  

     

    In Position Nr. ... des Hauptvertrags sind die im Nachtragsangebot unter Pos. ... aufgeführten Leistungen bereits vereinbart. Die Formulierungen bezüglich der in Rede stehenden Leistung im Hauptvertrag sind unmissverständlich so zu verstehen, dass diese Leistungen bereits Vertragsbestandteil sind. Damit haben Sie die mit Nachtragsangebot vom ... Nr. ... aufgelisteten Leistungen gemäß Vertrag vom ... zu erbringen, ohne dass eine weitere Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Diese Leistungen gehören gemäß § 2 Absatz 1 VOB/B zum geschuldeten Leistungsumfang der bereits getroffenen Leistungsvereinbarungen.  

     

    Sie werden deshalb gebeten, die in Ihrem Nachtragsangebot Nr. ... vom ... enthaltenen Leistungen ohne Terminverzug gemäß dem Terminplan vom ... Nr. ... im Rahmen der bereits getroffenen vertraglichen Vereinbarungen zu erbringen. Vorsorglich weisen wir auf die Regelung in § 18 Absatz 5 VOB/B hin, wonach Streitfälle nicht dazu berechtigen, die Leistungserbringung einzustellen.  

     

    Der Auftraggeber und die (örtliche) Bauüberwachung erhalten jeweils eine Kopie dieses Schreibens.  

     

    Mit freundlichem Gruß  

    (Auftraggeber)  

    Musterschreiben Nachtrag nach § 2 Absatz 5 VOB/B

    Häufig werden die in der Ausschreibung vereinbarten Leistungen geändert.  

     

    Das regelt die VOB  

    § 2 Absatz 5 VOB/B regelt, dass ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren ist, wenn sich durch die Änderung der vereinbarten Leistungen die Grundlagen für die im Vertrag vorgesehene Leistung geändert haben.  

     

    Empfehlungen für Ihre Aufgabenerf"üllung

    Um Nachtragsforderungen bei geänderten Leistungen prüfen zu können, sind Preisangaben zur Kalkulation erforderlich. Es gibt zwei Möglichkeiten: Es liegt eine Urkalkulation vor, die geöffnet werden darf. Es liegt keine Urkalkulation vor. In beiden Fällen ist der Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren. Liegt keine Urkalkulation vor, ist der vergleichbare Preis aus dem Hauptangebot nachträglich abzuleiten, um die Mehr- oder Minderkosten nachvollziehen zu können  

    Der Inhalt des Musterschreibens

    Im Musterschreiben wird der Auftragnehmer deshalb aufgefordert, die Grundlagen für die Preisermittlung des Nachtrags mitzuteilen.  

     

    Musterschreiben Nachtrag wegen geänderter Leistungen

    Baumaßnahme ...  

    Auftrag Nr. ... vom ... Fassadenbauarbeiten  

    Ihr Nachtragsangebot Nr. ... vom ... Aktenzeichen ...  

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,  

     

    wir hatten in der Besprechung Nr. ... am ... vereinbart, die Leistungen zu ändern, die in den Positionen Nr. ..., Nr. ... sowie Nr. ... des Bauvertrags enthalten sind. Wir nehmen dabei Bezug auf die Ausführungszeichnungen Nr. ... vom ... und die Detailzeichnungen vom ... Nr. ..., sowie auf die Besprechungsprotokolle vom .... Insoweit handelt es sich um eine Änderungsanordnung, die die Grundlagen der Preise in den oben genannten Positionen des Hauptauftrags ändert.  

     

    Wir haben das von Ihnen eingereichte Nachtragsangebot auf vorgenannter Grundlage gesichtet. Gemäß § 2 Absatz 5 VOB/B sind für die geänderten Leistungen neue Einheitspreise unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu ermitteln. Um die Mehr- oder Minderkosten ermitteln bzw. prüfen zu können, sind noch folgende Unterlagen bzw. Angaben erforderlich (Beispiel).  

     

    A) Position ... des Hauptauftrags:  

    Lohnkostenanteil der vorgenannten Position
    Materialkostenanteil der vorgenannten Position

    B) Position ... des Hauptauftrags:  

    Lohnkostenanteil der vorgenannten Position (für den Anteil Fassadentafeln)
    Materialkostenanteil der vorgenannten Position (für den Anteil Fassadentafeln)
    Lohnkostenanteil der vorgenannten Position (für den Anteil Fensterelemente)
    Materialkostenanteil der vorgenannten Position (für den Anteil Fensterelemente)

     

    Da nicht alle Leistungen und Preisbestandteile der oben genannten Einheitspreise von der Leistungsänderung betroffen sind, sind diese Angaben erforderlich, um die Mehr- oder Minderkosten des Einheitspreises ermitteln bzw. prüfen zu können. Wir bitten Sie deshalb, die o.g. Angaben in prüfbarer Form bis zum ... bei ... einzureichen.  

     

    Der Auftraggeber und die (örtliche) Bauüberwachung erhalten jeweils eine Kopie dieses Schreibens.  

     

    Mit freundlichem Gruß  

    (Auftraggeber  

     

     

    Hinweise zum Musterschreiben  

    Sind in einer Einheitspreisposition mehrere Leistungen wie Fassadentafeln, Fensterelemente etc. enthalten, so sollten für die jeweiligen Einzelleistungen die jeweiligen Kostenanteile angefordert werden. Denn nur so kann zum Beispiel eine Materialänderung ausschließlich bei den Fassadentafeln hinsichtlich der Mehr- oder Minderkosten des Einheitspreises berücksichtigt werden.  

    Musterschreiben: Nachtrag nach § 2 Absatz 6 VOB/B

    Insbesondere beim Bauen im Bestand kommt es häufig vor, dass in der Ausschreibung vereinbarte Leistungen durch weitere Leistungen oder Leistungspositionen ergänzt werden.  

     

    Das regelt die VOB  

    Nach § 2 Absatz 6 Nummer 2 VOB/B bestimmt sich die Vergütung für zusätzliche Leistungen nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertraglich bereits vereinbarten Leistungen und den besonderen Kosten der neu geforderten Leistungen.  

     

    Empfehlungen für Ihre Aufgabenerfüllung

    Um Nachtragsforderungen bei zusätzlichen Leistungen (hinzutretende Positionen eines EP-Vertrags) prüfen zu können, brauchen Sie Preisangaben zur Kalkulation der Preisermittlungsgrundlage (vergleichbare Hauptvertragspositionen). Außerdem muss Ihnen der Auftragnehmer die Preisermittlungsgrundlage für die hinzutretenden Positionen mitteilen. Auch hier gibt es mehrere denkbare Fälle:  

     

    • Es liegt eine Urkalkulation vor oder es liegt keine Urkalkulation vor.
    • Die zusätzlichen Leistungen sind vergleichbar oder nicht vergleichbar mit Leistungen aus dem bestehenden Vertrag. Sind sie nicht vergleichbar, dürfen trotzdem nur ortsübliche angemessene Preise vereinbart werden.

     

    Der Inhalt des Musterschreibens

    Im Musterschreiben wird der Auftragnehmer aufgefordert, die Grundlagen für die Preisermittlung des Nachtrags mitzuteilen.  

     

    Musterschreiben Nachtrag wegen zusätzlicher Leistungen

    Baumaßnahme ...  

    Auftrag Nr. ... vom ... Fassadenbauarbeiten  

    Ihr Nachtragsangebot Nr. ... vom ... Aktenzeichen ...  

     

    Sehr geehrte Damen und Herren,  

     

    wir hatten in der Besprechung Nr. ... am ... vereinbart, die bisher nicht im Bauvertrag enthaltenen Leistungen der ... von Ihnen nachträglich ausführen zu lassen. Gemäß § 2 Abs. 6 VOB/B sind für die zusätzlichen Leistungen Einheitspreise zu vereinbaren, die sich nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der geforderten zusätzlichen Leistungen bestimmen.  

     

    Dazu sind die Grundlagen der Preisermittlung der bisher vereinbarten Leistungen als Kalkulationsbasis heranzuziehen. Diese Preisermittlungsbasis aus dem Hauptvertrag liegt auch mit dem eingereichten Nachtragsangebot Nr. ... vom ... nicht vor. Gleiches gilt für die Preisermittlung der Einheitspreise für die zusätzlichen Leistungen. Damit ist eine rechnerische Angebotsprüfung nicht ohne Weiteres möglich. Wir bitten Sie deshalb darum, uns die Preisermittlungsgrundlagen, gegliedert nach Lohn- und Materialkosten, kurzfristig zuzusenden.  

     

    A) Position ... des bestehenden Hauptauftrags:  

    Lohnkostenanteil der vorgenannten Position
    Materialkostenanteil der vorgenannten Position

    A1) Position ... des Nachtragsangebots Nr. ... vom ...  

    Lohnkostenanteil der vorgenannten Position
    Materialkostenanteil der vorgenannten Position

    B) Position ... des bestehenden Hauptauftrags:  

    Lohnkostenanteil der vorgenannten Position
    Materialkostenanteil der vorgenannten Position

    B1) Position ... des Nachtragsangebots Nr. ... vom ...  

    Lohnkostenanteil der vorgenannten Position
    Materialkostenanteil der vorgenannten Position

     

    Sie werden gebeten, die oben genannten Angaben in prüfbarer Form bis zum ... bei ... einzureichen. Vorsorglich weise ich auf die Regelung in § 18 Absatz 5 VOB/B hin, wonach Streitfälle nicht dazu berechtigen, die Leistungserbringung einzustellen.  

     

    Der Auftraggeber und die (örtliche) Bauüberwachung erhalten jeweils eine Kopie dieses Schreibens.  

     

    Mit freundlichem Gruß  

    (Auftraggeber)  

     

    Wichtig: Sowohl bei Änderungen gegenüber der bisherigen Ausführung (Seite 8 bis 9) als auch bei zusätzlichen Leistungen kann das Planungsbüro die Leistungsbeschreibungen der Nachträge mit der erforderlichen Aufgliederung von Preisanteilen selbst aufstellen, sodass der Auftragnehmer lediglich Preisangaben eintragen muss. Dieses Verfahren kann zur schnelleren Bearbeitung im Planungsbüro beitragen, so die Erfahrung vieler Planungsbüros.  

     

    Beispiel

    Nachtragsposition N 1:  

    Positionstext ...  

    Lohn: ... Euro netto  

    Material: ... Euro netto  

     

    Vergleichbare Preisermittlungsgrundlage aus Hauptauftrag (Pos.-Nr. ...):  

    Lohn: ... Euro netto  

    Material: ... Euro netto  

     

    Nachtragsposition N 2:  

    ...  

     

     

    Unser Service: Alle hier vorgestellten Musterbriefe finden Sie zum Download auch in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service“ unter „Musterschreiben“, Rubrik „Musterbriefe zur VOB“.  

     

    Quelle: Ausgabe 11 / 2010 | Seite 7 | ID 139802