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  • 02.07.2010 | Honorarberechnung von Einzelleistungen - Teil 3

    Die Siemon-Bewertungstabellen für TGA und Tragwerksplanung

    Die Bewertung einzelner Leistungen einer Leistungsphase spielt bei der Honorarermittlung in der Praxis eine immer größere Rolle. Eine auch von der Rechtsprechung anerkannte Lösung stellen die „Siemon-Einzelbewertungstabellen“ dar.  

     

    In der Mai- und Juni-Ausgabe haben wir Ihnen die Tabellen für die Leistungsbilder Gebäude, Raumbildender Ausbau und Freianlagen (Anlage 11 zur HOAI) sowie Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen (Anlage 12) vorgestellt. Neu-Abonnenten finden die Beiträge in „myIWW“ im „Archiv“. Nachfolgend finden Sie die Bewertungs-tabellen für die Planbereiche Tragwerksplanung (Anlage 13) und Technische Ausrüstung (Anlage 14 zur HOAI 2009).  

     

    Leistungsbild Tragwerksplanung (Anlage 13 zur HOAI)

     

    Bezeichnung  

    v.H.-Satz  

    1.  

    Grundlagenermittlung  

     

     

    Klären der Aufgabenstellung auf dem Fachgebiet Tragwerksplanung im Benehmen mit dem Objektplaner  

     

     

    Volle Leistung  

    3,0  

     

     

     

     

    2.  

    Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)  

     

     

    a)  

    Bei Ingenieurbauwerken nach § 40 Nummer 6 und 7: Übernahme der Ergebnisse aus Leistungsphase 1 der Anlage 12  

    0,0-0,5  

    b)  

    Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit  

    1,0-2,0  

    c)  

    Mitwirken bei dem Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der Lösungsmöglichkeiten des Tragwerks unter gleichen Objektbedingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung und Angabe der für das Tragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungen für zum Beispiel Baustoffe, Bauarten und Herstellungsverfahren, Konstruktionsraster und Gründungsart  

    6,0-7,5  

    d)  

    Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit  

    0,1-1,5  

    e)  

    Mitwirken bei der Kostenschätzung nach DIN 276  

    0,5-1,5  

     

    Volle Leistung  

    10,0  

     

     

     

     

    3.  

    Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)  

     

    a)  

    Erarbeiten der Tragwerkslösung unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanung bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Darstellung  

    3,0-6,0  

    b)  

    Überschlägige statische Berechnung und Bemessung  

    3,0-4,0  

     

    Bezeichnung  

    v.H.-Satz  

    c)  

    Grundlegende Festlegung der konstruktiven Details und Hauptabmessungen des Tragwerks für zum Beispiel Gestaltung der tragenden Querschnitte, Aussparungen und Fugen; Ausbildung der Auflager- und Knotenpunkte sowie der Verbindungsmittel  

    2,0-4,0  

    d)  

    Mitwirken bei der Objektbeschreibung  

    0,5-1,0  

    e)  

    Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderer an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit  

    0,5-1,0  

    f)  

    Mitwirken bei der Kostenberechnung, bei Gebäuden und zugehörigen baulichen Anlagen: nach DIN 276  

    0,5-1,5  

    g)  

    Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung  

    0,1-0,5  

     

    Volle Leistung  

     

    12,0  

     

     

     

     

    4.  

    Genehmigungsplanung  

     

     

    a)  

    Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnungen für das Tragwerk unter Berücksichtigung der vorgegebenen bauphysikalischen Anforderungen  

    17,0-20,0  

    b)  

    Bei Ingenieurbauwerken: Erfassen von normalen Bauzuständen  

    0,0-3,0  

    c)  

    Anfertigen der Positionspläne für das Tragwerk oder Eintragen der statischen Positionen, der Tragwerksabmessung, der Verkehrslasten, der Art und Güte der Baustoffe und der Besonderheiten der Konstruktionen in die Entwurfszeichnungen des Objektplaners (zum Beispiel in Transparentpausen)  

    6,0-11,0  

    d)  

    Zusammenstellen der Unterlagen der Tragwerksplanung zur bauaufsichtlichen Genehmigung  

    0,1-3,0  

    e)  

    Verhandlungen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren  

    0,5-2,0  

    f)  

    Vervollständigen und Berichtigen der Berechnungen und Pläne  

    0,0-2,0  

     

    Volle Leistung  

    30,0  

     

     

     

     

    5.  

    Ausführungsplanung  

     

     

    a)  

    Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen  

    9,0-15,0  

    b)  

    Anfertigen der Schalpläne in Ergänzung der fertiggestellten Ausführungspläne der Objektplaners  

    9,0-15,0  

    c)  

    Zeichnerische Darstellung der Konstruktionen mit Einbau- und Verlegeanweisungen, zum Beispiel Bewehrungspläne, Stahlbaupläne, Holzkonstruktionspläne (keine Werkstattzeichnungen)  

    11,0-16,0  

    d)  

    Aufstellen detaillierter Stahl- oder Stücklisten als Ergänzung zur zeichnerischen Darstellung der Konstruktionen mit Stahlmengenermittlung  

    7,0-12,0  

     

    Volle Leistung  

    42,0  

     

     

     

     

    6.  

    Vorbereitung der Vergabe  

     

     

    a)  

    Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen im Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau als Beitrag zur Mengen-ermittlung des Objektplaners  

    0,5-1,5  

    b)  

    Überschlägiges Ermitteln der Mengen der konstruktiven Stahlteile und statisch erforderlichen Verbindungs- und Befestigungsmittel im Ingenieurholzbau  

    0,0-1,5  

     

    Bezeichnung  

    v.H.-Satz  

    c)  

    Aufstellen von Leistungsbeschreibungen als Ergänzung zu den Mengenermittlungen als Grundlage für das Leistungsverzeichnis des Tragwerks  

    1,0-2,0  

     

    Volle Leistung  

    3,0