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  • 10.01.2011 | Haftung

    Haftung für Umsatzausfall wegen Straßensperrung?

    Wenn längerfristige (und vor allem länger als geplant dauernde) Straßensperrungen für Umsatzrückgänge sorgen, sind gewerbliche Anlieger schnell bei der Hand, vom Straßenbaulastträger Schadenersatz zu fordern. Dann stellt sich die Frage, ob diese gerechtfertigt sind und wenn ja, ob sich der Träger beim Planungsbüro schadlos halten kann. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat sich dazu wie folgt geäußert (Urteil vom 21.12.2009, Az: 4 U 1436/09; Az: 104211):  

    • Schon ein unmittelbarer Anlieger muss Behinderungen durch Ausbesserungs- und Verbesserungsarbeiten an der Straße grundsätzlich entschädigungslos dulden.
    • Dies ist nur anders, wenn sich die Arbeiten nach Art und Dauer existenzgefährdend auswirken.
    • Allein die Tatsache, dass eine Baumaßnahme lang dauert, stellt keinen unmittelbaren Eingriff in das Recht des Betreibers am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar (selbst wenn es zu sachlich nicht gerechtfertigten Verzögerungen kommt).
    • Entschädigungsrechtlich nicht als Anlieger gelten Gewerbebetriebe, für die die Baumaßnahme nur „Fernwirkungen“ hat, etwa weil der Betrieb nur über eine Umleitung zu erreichen ist. Eine Wegverlängerung von zwei Kilometer ist dabei zumutbar.
    Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 1 | ID 141362