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  • 01.03.2001 · Fachbeitrag · Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Bundesgerichtshof erleichtert Prozessvoraussetzungen

    | Um Großprojekte zu realisieren oder neue Märkte zu erschließen, gehen Ingenieure und Architekten zunehmend teils temporäre, teils längerfristig angelegte Kooperationen ein. Häufigste Organisationsform ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), auch BGB-Gesellschaft genannt. Diese Rechtsform wird auch meist von Arbeitsgemeinschaften (ARGE) gewählt. |