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  • 07.01.2008 | Folgen der Unternehmensteuerreform 2008

    Jetzt oder nie: Das spricht für einen Wechsel in die GmbH

    von Dipl.-Kfm. Steuerberater Dietmar Pues, Essen

    Aus steuerlicher Sicht sind die Fakten eindeutig: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) hat nach der Unternehmensteuerreform 2008 nochmals an Attraktivität gewonnen. Planungsbüros, die als GmbH firmieren, brauchen deshalb nicht weiterzulesen. Sie haben definitiv keinen Grund, über eine Änderung der Rechtsform nachzudenken.  

     

    Allen anderen Lesern empfehlen wir, „dran zu bleiben“. Denn die GmbH kann auch für Sie ein Thema sein bzw. werden.  

    GmbH ist noch attraktiver geworden

    Obwohl unsere Rechtsordnung eine Reihe verschiedener Rechtsformen zur Verfügung stellt, firmiert die Mehrzahl (rund 60 Prozent) aller Architekten und Beratenden Ingenieure als Einzelunternehmer oder BGB-Gesellschaft. Nach der Unternehmensteuerreform wird die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) allerdings aufholen. Und das liegt nicht nur an deren künftigen steuerlichen Bevorteilung.  

    Haftungsbegrenzung in der GmbH

    Im Gegensatz zu einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft kann das Haftungsrisiko durch eine Kapitalgesellschaft begrenzt und so das Privatvermögen des Unternehmers geschützt werden. Nach dem derzeitig gültigen Recht beträgt das Eigenkapital der GmbH mindestens 25.000 Euro, von dem mindestens die Hälfte eingezahlt werden muss. Das Kapital der GmbH kann durch eine Bareinlage oder durch eine Sacheinlage erbracht werden.  

     

    MoMiG wird weitere Verbesserungen bringen