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  • 01.06.2003 · Fachbeitrag · Fahrten zwischen Wohnung und Büro

    Negativer Unterschiedsbetrag als Betriebsausgabe abziehbar!

    | Büroinhaber, die den Weg zwischen Wohnung und Büro mit dem Betriebs- Pkw zurücklegen, aufgepasst! Sie dürfen auch den „negativen Unterschiedsbetrag“ als Betriebsausgaben abziehen. Betroffen sind die Fälle, in denen die nach der 0,03- Prozent- Regelung ermittelten Werte oder - sofern ein Fahrtenbuch geführt wird - die tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Büro niedriger sind als die seit 2001 geltende Entfernungspauschale. Diese erfreuliche Auffassung vertritt die Finanzverwaltung (Bayerisches Finanzministerium, Erlass vom 27.3.2003, Az: 31 - S 2145 - 051 - 6869/ 03, DStR 2003, 738; Abruf-Nr. 031039). Zum Hintergrund: |