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  • Buchhaltung, Jahresabschluss
    So prüfen Sie die Gebührenrechnung Ihres Steuerberaters - Teil II
    "Verdient mein Steuerberater, was er abrechnet?" Diese Frage beschäftigt immer mehr Planungsbüros. In der Juli-Ausgabe haben wir Sie deshalb mit den Grundsätzen der Honorarberechnung des Steuerberaters vertraut gemacht und die Gebührenermittlung für Erstellung der Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer-Erklärung erläutert. In dieser Ausgabe setzen wir die Berichterstattung fort. Sie erfahren, was Ihr Steuerberater
  • für die Finanzbuchhaltung,
  • die Lohnbuchhaltung,
  • für den Jahresabschluss bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • und für den Jahresabschluss bei Bilanzierung an Gebühren verlangen darf.
    Finanzbuchhaltung
    Für die Erstellung der Finanzbuchhaltung (Fibu) sieht § 33 Steuerberatergebührenverordnung (SBGebV) differenzierte Regelungen mit unterschiedlich hohen Gebührensätzen vor.
    Tätigkeit Gebühren
    Buchführung einschließlich Kontieren der Belege 2/10 bis 12/10
    Kontieren der Belege 1/10 bis 6/10
    Buchführung nach vom Mandanten kontierten Belegen oder erstellten Kontierungsunterlagen 1/10 bis 6/10
    Buchführung nach vom Mandanten erstellten Ein-gaben für die EDV und nach beim Mandanten eingesetzten EDV-Programmen des Steuerberaters 1/20 bis 10/20
    Überwachung der Buchhaltung des Mandanten 1/10 bis 6/10
    Die Höhe des Rahmensatzes richtet sich vor allem nach der Zahl der Konten, vor allem der Kontokorrentkonten, der Zahl der Buchungen, dem Verhältnis von Wiederholungsbuchungen für gleichartige Geschäftsvorfälle zu Einzelbuchungen, dem Schwierigkeitsgrad der Kontierungen sowie dem Zustand der Aufzeichnungen und Belege.
    Unser Tipp: Da Gerichte die Buchführung im Regelfall nicht als sonderlich schwierig einstufen, kann der Steuerberater die Höchstgebühr kaum durchsetzen. Sollte das bei Ihrem Steuerberater anders sein, melden Sie sich bitte. Wir werden Ihnen Argumentationsmaterial für das Gespräch mit dem Berater liefern.
    Bemessungsgrundlage des Fibu-Honorars
    Gegenstandswert für die Berechnung des Honorars ist der Nettojahresumsatz oder der Aufwand - je nachdem, welcher Betrag höher ist. Der Jahresumsatz gilt auch dann, wenn ein Steuerberater - etwa infolge eines Beraterwechsels - kein volles Geschäftsjahr, sondern nur einige Monate bucht. Das Honorar für die Buchführung richtet sich nach Tabelle C (zu finden unter http://www. bstbk.de), die monatsbezogene Werte enthält.
    Beispiel
    Bei einem Jahresumsatz von 276.000 Euro ergeben sich im Standardfall der Kontierung und Buchführung durch den Steuerberater monatliche Gebühren im folgenden Rahmen:
    2/10 4/10 5/10 6/10 7/10 8/10 9/10 10/10 12/10
    57,80 115,60 144,50 173,40 202,30 231,20 250,10 289,00 346,80
    Was im Fibu-Honorar alles drin ist
    Mit dem Honorar für die Finanzbuchhaltung sind etliche andere Tätigkeiten abgegolten. Das gilt zum Beispiel für das Sortieren der Belege, Abstimmungsarbeiten, Umbuchungen oder vorbereitende Abschlussbuchungen. Ein Zusatzhonorar kann auf Sie allerdings zukommen, wenn Ihr Berater Ihnen für die Buchführung eine bestimmte Software zur Verfügung stellt. Dafür steht ihm eine eigenständige Vergütung zu.
    Beachten Sie: Als Fehlentscheidung kann sich die Überlegung entpuppen, durch eine unternehmensinterne Buchführung Honorare zu sparen. Falls die Buchführung nämlich erhebliche Mängel aufweist, die der Steuerberater im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten korrigieren muss, kann er hierfür eine Zeitgebühr abrechnen. Diese kann - je nach Umfang der Mängel - den eingesparten Betrag deutlich übersteigen.
    Unser Tipp: Das Buchführungshonorar können Sie dadurch reduzieren, dass Sie beim Steuerberater keinen "Zettelkasten", sondern geordnete und vollständige Unterlagen einreichen.
    Lohnbuchhaltung
    Die Gebührensituation bei der Lohnbuchhaltung ist hinsichtlich der Abstufung ähnlich der in der Finanzbuchhaltung. Grundsätzlich erhält der Steuerberater für die erstmalige Einrichtung eines Lohnkontos und die Aufnahme der Stammdaten eines Arbeitnehmers ein Honorar zwischen 2,60 und 9,00 Euro. Für die laufende Lohnabrechnung ist dann wie folgt zu unterscheiden:
    Tätigkeit (je Mitarbeiter und Monat) Gebühr (Euro)
    Führung eines Lohnkontos und Anfertigung der Lohnabrechnung 2,60 bis 15,00
    Führung eines Lohnkontos und Anfertigung der Lohnabrechnung nach Buchungsunterlagen des Mandanten 1,00 bis 5,00
    Führung eines Lohnkontos und Anfertigung der Lohnabrechnung nach vom Mandanten erstellten Eingaben für die EDV und nach beim Mandanten eingesetzten EDV-Programmen des Steuerberaters 0,50 bis 2,60
    Wie hoch die Gebühr des Steuerberaters ausfällt, hängt davon ab, ob Sie an Arbeitnehmer feste Vergütungen zahlen oder ob diese sich ständig ändern. Honorar erhöhend wirkt es sich auch aus, wenn Sonderberechnungen erforderlich sind und steuerfreie Lohnbestandteile vorliegen.
    Was das Lohnbuchhaltungshonorar umfasst
    Mit den Gebühren für die Lohnbuchhaltung sind die Anfertigung von Lohnsteueranmeldungen und die monatlichen Beitragsnachweise für die Sozialversicherung abgegolten. Gesondert - per Zeitgebühr - vergüten müssen Sie dagegen die An- und Abmeldung von Arbeitnehmern zur Sozialversicherung, die Erstellung der Nachweise für den Rentenversicherungsträger bei Beginn und Beendigung der Tätigkeit eines Arbeitnehmers, Meldungen an Berufsverbände sowie besondere Verdienstbescheinigungen.
    Jahresabschluss bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung
    Wenn Sie Ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz ermitteln, steht Ihrem Steuerberater neben der Gebühr für die Buchführung eine eigene Gebühr zu (§ 25 StBGebV). Diese liegt zwischen 5/10 und 20/10 einer Gebühr nach der Tabelle B. Gegenstandswert für die Gebühr ist der höhere Betrag der Summe der Betriebseinnahmen oder der Betriebsausgaben, mindestens jedoch 12.500 Euro. Diese Gebühr kann mehrfach entstehen, falls innerhalb einer Einkunftsart mehrere Überschuss-Rechnungen zu erstellen sind.
    Beispiel:
    Sie haben mit Ihrem Planungsbüro einen Gewinn in Höhe von 85.000 Euro (120.000 Euro Betriebseinnahmen, 35.000 Euro Betriebsausgaben) erzielt. Das Steuerberaterhonorar bewegt sich bei dem Gegenstandswert von 120.000 Euro in folgender Bandbreite:
    5/10 7,5/10 10/10 12,5/10 15/10 17,5/10 20/10
    169,50 254,25 339,00 423,75 508,50 593,25 678,00
    Ihr Berater hat einen zusätzlichen Gebührenanspruch, wenn er für die Gewinnermittlung Vorarbeiten leisten muss, die über das übliche Maß hinausgehen. Diese kann er per Zeitgebühr abrechnen.
    Keine Vorarbeit im vorstehenden Sinne, aber ebenfalls gesondert zu vergüten, ist ein schriftlicher Erläuterungsbericht, den der Steuerberater zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung verfasst. Solche Berichte werden zunehmend von Banken gefordert und bei der Beurteilung von Krediten berücksichtigt. Das Honorar des Steuerberaters kann sich dabei an der Gebühr orientieren, die für den Erläuterungsbericht zur Bilanz anfällt (§ 35 Absatz 1 Nummer 6 StBGebV), sollte aber die Hälfte dieser Gebühr nicht überschreiten.
    Unser Tipp: Auf den Erläuterungsbericht des Steuerberaters sollten Sie in einem "Bankenfall" nicht verzichten. Häufig lässt sich das zusätzliche Steuerberaterhonorar durch günstigere Kreditkonditionen weitgehend kompensieren.
    Jahresabschluss bei Bilanzierung
    Die Regelungen über die Honorierung dieser Abschlussarbeiten sind sehr umfangreich. Von den zwölf Gebührentatbeständen des § 35 Absatz 1 StBGebV greifen wir daher nur die heraus, die für die Praxis am wichtigsten sind.
    Tätigkeit Gebühren (Euro)
    Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 10/10 bis 40/10
    Erstellung eines Anhangs 2/10 bis 12/10
    Erstellung eines Lageberichts 2/10 bis 12/10
    Aufstellung einer Zwischen- oder vorläufigen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 5/10 bis 12/10
    Ableitung einer Steuerbilanz oder des steuer-lichen Ergebnisses aus der Handelsbilanz 5/10 bis 12/10
    Beratende Mitwirkung bei der Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 2/10 bis 10/10
    Beratende Mitwirkung bei der Erstellung eines Anhangs 2/10 bis 4/10
    Beratende Mitwirkung bei der Erstellung eines Lageberichts 2/10 bis 4/10
    Gegenstandswert (= Bemessungsgrundlage für das Honorar) ist in den allermeisten Fällen der Mittelwert aus berichtigter Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung. Die berichtigte Bilanzsumme und die betriebliche Jahresleistung werden wie folgt ermittelt:
    Berichtigte Bilanzsumme
    Summe Aktiva laut Bilanz
    + Privatentnahmen, offene Ausschüttungen
    ./. Privateinlagen, Kapitalerhöhungen, Wertberichtigungen
    = berichtigte Bilanzsumme
    Betriebliche Jahresleistung
    Umsatzerlöse
    + sonstige betriebliche Erträge, Erträge aus Beteiligungen und anderen Wertpapieren, Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
    + Bestandsveränderungen an fertigen / unfertigen Erzeugnissen
    + andere aktivierte Eigenleistungen, außerordentliche Erträge
    = betriebliche Jahresleistung
    Beispiel
    Eine kleine Planungs-GmbH hat eine berichtigte Bilanzsumme von 500.000 Euro und eine betriebliche Jahresleistung von 1,5 Mio. Euro. Der Mittelwert (= Gegenstandswert) beträgt daher 1,0 Mio. Euro. Für die Erstellung des Jahresabschlusses und des Anhangs durch den Steuerberater fallen Gebühren in folgender Bandbreite an (Tabelle B):
    Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
    10/10 15/10 20/10 25/10 30/10 35/10 40/10
    903,00 1.354,50 1.806,00 2.257,50 2.709,00 3.160,50 3.612,00
    Anhang
    2/10 4/10 6/10 7/10 8/10 10/10 12/10
    180,60 361,20 541,80 632,10 722,40 903,00 1.083,60
    Für Abschlussvorarbeiten bis zur abgestimmten Saldenbilanz müssen Sie zudem eine Zeitgebühr zahlen. Zu den Abschlussarbeiten rechnen unter anderem das Erstellen und Abstimmen von Kreditoren- und Debitorenlisten, das Berechnen von Pensionsrückstellungen oder Anpassungsbuchungen nach einer Betriebsprüfung.
    Unser Tipp: Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist immer billiger als eine Bilanz. Unter Gebührenaspekten sollten Sie deshalb die Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorziehen. Vor einem Wechsel sollten Sie aber mit Ihrer Bank sprechen. Banken sehen es lieber, wenn man bilanziert, weil eine Bilanz aussagekräftiger ist.
    Fazit
    Auch beim Steuerberaterhonorar bestehen gewisse Verhandlungsspielräume. Sprechen Sie Ihren Berater ruhig einmal darauf an. Das gilt vor allem, wenn er in den von uns aufgezeigten Bandbreiten immer am oberen Limit liegt.
    Quelle: Wirtschaftsdienst Ingenieure und Architekten - Ausgabe 08/2004, Seite 20
    Quelle: Ausgabe 08 / 2004 | Seite 20 | ID 108335