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  • 01.01.2005 | Bauzeitverlängerung

    Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs: So setzen Sie Zusatzhonorare künftig durch

    von Rechtsanwälten Christoph Bubert und Dr. Reinhard Voppel, Kanzlei Osenbrück . Bubert . Kirsten, Köln

    Viele von Ihnen werden es schon mal angesetzt, die wenigsten aber dürften es auch durchgesetzt haben: Ein Zusatzhonorar bzw. den Ersatz von Mehraufwendungen wegen Bauzeitverlängerungen.  

     

    Doch diese – ungünstigen – Zeiten könnten sich ändern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nämlich eine Grundsatzentscheidung gefällt, die es Ihnen erleichtert, entsprechende (Zusatz-)Honoraransprüche durchzusetzen. Lesen Sie nachfolgend, was der BGH entschieden hat und wie Sie die Entscheidung in der Praxis umsetzen (Urteil vom 30.9.2004, Az: VII ZR 456/01; Abruf-Nr. 043041)  

    Die honorarrechtliche Vergangenheit

    Ansprüche auf „Verlängerungshonorar“ sind von Bauherren in der Vergangenheit in der Regel mit dem Argument zurückgewiesen worden, dass Architekten- und Ingenieurverträge als Werkverträge erfolgsbezogen sind.  

     

    Beispiele negativer Rechtsprechung

    Die Gerichte sind dem meist gefolgt und haben Honorarklagen – mit unterschiedlichen Begründungen – abgewiesen. Das zeigt eine Zusammenfassung der obergerichtlichen Rechtsprechung: