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  • 07.01.2008 | Bauleitung wirtschaftlich leisten

    In der Leistungsphase 8 haben Sie mehr als die Wahl zwischen Pest und Cholera

    von Dipl.-Ing. und Architekt Klaus D. Siemon, ö.b.u.v. Sachverständiger für Honorare und Leistungen der Architekten, Osterode

    An der Leistungsphase (Lph) 8 scheiden sich die Geister. Manche Kollegen äußern frustriert, man habe hier nur „die Wahl zwischen wirtschaftlichem Ruin oder rechtlichem Freiwild“ (Leserbrief von Martin Blumrich aus Friedberg in der Dezember-Ausgabe des „Deutschen Architektenblatt“). Andere Büros gehen in die Lph 8 dagegen mit dem erklärten Ziel, damit auch schwarze Zahlen zu schreiben.  

     

    In der Tat ist es möglich, die Lph 8 gewinnbringend zu organisieren und wirtschaftlich ertragreich zu gestalten. Die Lösung lautet, Mängelrügen gezielt einzusetzen, um die Ausführungsqualität zu sichern und dauerhaft unzuverlässige Auftragnehmer auszuwechseln.  

    Die Ausgangslage im Tagesgeschäft verbessert sich

    Für Sie erfreulich ist zunächst einmal, dass die Gerichte neue Regeln im Umgang mit Baumängeln vorgeben. So werden an die Erfüllung der im Vertrag vereinbarten Eigenschaften durch den Bauunternehmer immer strengere Anforderungen gestellt, die der Bauleitung erhebliche Druckmittel in die Hand geben. Der Vertrag gilt vorrangig vor den DIN-Normen. Der Vertragsinhalt ist damit in allen Einzelheiten deutlich gestärkt.  

     

    Bauleiter muss sich um einvernehmliche Lösung bemühen

    Andererseits muss der Auftraggeber und seine Bauleitung zunächst ein kooperatives Verhalten an den Tag legen, bevor zu harten Sanktionen gegriffen wird. Eine Kündigung darf zum Beispiel erst dann angedroht werden, wenn der Bauleiter sich zuvor ergebnislos um eine einvernehmliche Lösung bemüht hat.