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  • 05.08.2010 | Auftraggeber haben neue Spielwiese entdeckt

    Bauherrn-Beratung: Wichtiges Instrument zur Honorarsicherung und Risikoabwehr

    Die richtige und umfassende Beratung des Bauherrn wird immer mehr zur „Gretchenfrage“, wenn es darum geht, Honorarauseinandersetzungen erfolgreich zu beenden oder Honoraransprüche grundsätzlich zu sichern (zum Beispiel für Planungsänderungen). Sie sollten diesem Thema deshalb die Bedeutung beimessen, die ihm zusteht. Nicht zuletzt deshalb, weil die aktuelle Rechtsprechung zeigt, dass sich Auftraggeber hier verstärkt positionieren.  

    Warum rückt die Beratungspflicht so in den Mittelpunkt?

    Dass die Verletzung von Beratungspflichten dermaßen in den Fokus rückt, liegt in erster Linie daran, dass solche Fehler - anders als Planungsfehler oder Bauüberwachungsfehler - leichter justiziabel sind. Dafür gibt es zwei Gründe:  

     

    Beratungspflicht ist vertragliche Nebenleistung

    Bei den Beratungspflichten handelt es sich um sogenannte Nebenpflichten, die nicht ausdrücklich im Vertrag beschrieben sein müssen, damit sie gelten. Denn die Geltung wird meistens durch die Länderarchitekten und -Ingenieurgesetze geregelt.  

     

    Beratungspflichtverletzungen lassen sich einfacher nachweise

    Beratungspflichtverletzungen lassen sich einfacher nachweisen. Das gilt sowohl, wenn ein Planer Änderungshonorare anmeldet oder wenn Planungs- oder Bauüberwachungsmängel in Rede stehen.