07.01.2008 | Altersversorgung
Wichtige Änderungen bei der bAV und bei „Riester“
Verbesserungen gibt es bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und bei „Riester“. Dafür sorgt das „Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch“.
- Die Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung bleibt in gleicher Form und Höhe auch über 2008 hinaus sozialabgabenfrei. Arbeitnehmer können damit auch künftig einen Teil des Bruttogehalts in eine Betriebsrente zahlen, ohne dass Steuern und Sozialabgaben fällig werden.
- Künftig sind die arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften schon ab dem vollendeten 25. Lebensjahr des Arbeitnehmers unverfallbar. Bisher lag diese Grenze bei 30 Jahren.
- Die Kinderzulage bei der „Riester-Rente“ wird für alle ab 2008 geborenen Kinder von 185 auf 300 Euro erhöht.
Quelle: Ausgabe 01 / 2008 | Seite 2 | ID 116753