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  • 29.06.2016 · Fachbeitrag · Werkvertragsrecht

    Tragwerksplanung: Abnahme sechs Monate nach Schlusszahlung

    | Auch das Werk des Tragwerksplaners kann vom Auftraggeber dadurch konkludent abgenommen werden, dass er die Planungsleistungen verwendet und die Schlussrechnung bezahlt hat. Das hat das OLG München entschieden. |