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  • 29.03.2016 · Fachbeitrag · Vertragsrecht

    OLG Frankfurt: Auch E-Mails erfüllen das Schriftformerfordernis – sogar bei Kündigungen

    | „Zur Wahrung der durch Vertrag bestimmten schriftlichen Form gehört auch die telekommunikative Übermittlung ... . Zu dieser Übermittlungsform zählen aufgrund des inzwischen modernen technischen Standards und der weiten Verbreitung nicht nur das Telegramm oder Telefax, sondern auch die E-Mail und das Computerfax“. Mit diesen Aussagen hat das OLG Frankfurt E-Mails endlich auch in vertragsrechtlichen Dingen hoffähig gemacht. |